Allgemeine Geschäfts­be­dingungen


§ 1 Geltungsbereich, Begriffs­bestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter „Heiko Beyse - MAI-CARAVANING, Buchenring 11, 84089 Aiglsbach“ (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“), (nachfolgend zusammen: „Parteien“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2 Vertrags­gegenstand / Vertrags­schluss

(1) Der Anbieter vermietet Wohnmobile nebst Zubehör an Kunden über die eigene Webseite, sowie über externe Portale.
(2) Der Vertrag kommt durch die Unterschrift beider Parteien unter diesem Vertrag zustande. Bei der Buchung über ein externes Portal gelten die Bedingungen des externen Portals, soweit diese im Widerspruch zu diesen AGB stehen.
(3) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(4) Bei Abholung des Wohnmobils sind der gültige Personalausweis oder Reisepass und der Führerschein im Original von allen Fahrern vorzulegen. Das Mindestalter der Fahrer beträgt 23 Jahre, der jeweilige Fahrer muss mindestens seit zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Sofern das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils über 3,5t liegt, beträgt das Mindestalter 25 Jahre und der jeweilige Fahrer muss mindestens seit 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, die die Führung von Fahrzeugen mit einem Gewicht von über 3,5t gestattet. Sofern der Kunde bzw. Fahrer nicht im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist, erfolgt keine Übergabe des Wohnmobils. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, Stornogebühren gemäß § 10 zu berechnen.
(5) Bei Abholung des Wohnmobils kontrollieren die Parteien das Wohnmobil gemeinsam auf Beschädigungen. Die Übergabe erfolgt am Tag der Anmietung ab 14 Uhr. Es wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, das der Kunde unterschreibt.
(6) Die Ausstattung der Fahrzeuge ist den Beschreibungen in den Angeboten des Anbieters zu entnehmen.
(7) Die Rückgabe des Wohnmobils hat bis 9 Uhr zu erfolgen. Das Wohnmobil ist mit entleertem WC- und Wassertank, sowie außen- und innengereinigt zurück zu geben. Der Kunde kann die Reinigung und die WC- und Wassertankentleerung vor der Rückgabe selbst durchführen. Nimmt der Kunde die Innen- bzw. Außenreinigung, sowie die WC- und Wasstertankentleerung nicht selbst vor, so erhebt der Anbieter folgende Gebühren bei der Rückgabe des Wohnmobils:

  • Reinigung Innen bei normaler Verschmutzung: 150 EUR (ansonsten nach Aufwand)
  • WC und Wassertank entleeren: 160 EUR
  • Außenreinigung bei normaler Verschmutzung: 60,00 EUR (ansonsten nach Aufwand)

(8) 300 km pro Tag sind inklusive. Jeder Mehrkilometer kostet 38 ct. Ab einer Mietzeit von 15 Tage besteht keine Kilometerbeschränkung. Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren, Bußgelder und sonstige Strafgebühren sowie die sonstigen Betriebskosten. Diese Kosten sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.
(9) Eine Buchung gilt ausschließlich für eine Wohnmobilkategorie, nicht für einen bestimmten Fahrzeugtyp. Auf einen bestimmten Grundriss besteht kein Anspruch. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Beibehaltung der vereinbarten Konditionen auf ein gleich- oder höherwertiges Wohnmobil umzubuchen. Bietet der Anbieter dem Kunden ein Wohnmobil aus einer günstigeren Kategorie an und akzeptiert der Kunde dies, wird eine Mietpreisdifferenz zwischen den beiden Wohnmobilen erstattet.
(10) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.


§ 3 Kaution

(1) Der Kunde zahlt an den Anbieter eine Kaution in Höhe von 1.500 EUR. Die Kaution ist zur Zahlung an den Anbieter in bar bei Abholung des Wohnmobils fällig. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
(2) Der Anbieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Kunden mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen. Deckt die Kaution die Ansprüche des Anbieters nicht vollständig ab, bleiben darüber hinausgehende Ansprüche des Anbieters aus dem Mietverhältnis unberührt.
(3) Die Kaution wird bei Rückgabe ohne Beanstandung in der Regel spätestens nach 14 Werktagen erstattet. Falls die Kaution in bar gezahlt wurde und keine Schäden am Wohnmobil vorhanden sind, so erfolgt die Rückzahlung der Kaution bei Rückgabe des Wohnmobils. Sollten Schäden am Wohnmobil vorhanden sein, so kann der Anbieter die Kaution einbehalten und einen Kostenvoranschlag einholen.
(4) Sollte nach einem Unfall die Schuldfrage bis zur Fahrzeugrückgabe ungeklärt sein, so behält sich der Anbieter vor die Kaution bis zur vollständigen Klärung einzubehalten.


§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet mit dem Wohnmobil sorgfältig und gewissenhaft umzugehen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich das Wohnmobil ausschließlich selbst zu führen oder im Vertrag alle Fahrer anzugeben. Für die anderen Fahrer gilt § 2 Abs. 4 entsprechend.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass die Wohnmobile teilweise ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 3,5 Tonnen haben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschritten wird.
(4) Der Kunde ist zur Rückgabe des Wohnmobils am vereinbarten Rückgabeort innerhalb der vereinbarten Rückgabezeit verpflichtet.
(5) Der Kunde gibt das Wohnmobil mit voll aufgefülltem Kraftstofftank zurück. Soweit der Kraftstofftank bei Rückgabe teilweise geleert ist, füllt der Anbieter den Tank auf. Der Kunde schuldet hierfür eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR zuzüglich Kraftstoffkosten.
(6) Der Kunde verpflichtet sich im Wohnmobil nicht zu rauchen und keine Tiere zu befördern. Es ist nicht gestattet das Wohnmobil für Zwecke zu verwenden, die den geltenden Gesetzen zu wider laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Wohnmobils für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermieten und -Verleihung, Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebiete.
(7) Stellt der Kunde einen Defekt am Wohnmobil fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Parteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet. Hat der Kunde den Defekt selbst verschuldet, schuldet er den vollen Mietzins auch bei Rücktritt vom Vertrag.
(8) Wird der Kunde während der Nutzung des Wohnmobils verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls bzw. des Schadenshergangs zu sorgen. Der Kunde hat dem Anbieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Kunde hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.
(9) Der Kunde muss die nach § 2 Abs. 4 geforderten Dokumente bei der Übergabe vorlegen. Der Anbieter ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Kunde der Vorlagepflicht nicht rechtzeitig nachkommt.
(10) Das Führen des Fahrzeuges außerhalb der Grenzen der europäischen Union sowie in den Gebieten Bulgarien, Grönland, Island, Rumänien, Kanarischen Inseln, Madeira, Azoren ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Das Führen des Fahrzeuges in Krisengebieten ist nicht gestattet.


§ 5 KFZ-Versicherung

(1) Der Anbieter hat eine gewerbliche KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens in gesetzlicher Höhe abdeckt.
(2) Zusätzlich besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 EUR.
(3) Die Selbstbeteiligung der Teilkaskoversicherung liegt bei 1.500 EUR.
(4) Es besteht ein Euroschutzbrief für das In- und Ausland.
(5) Gegenstände, die sich im Wohnmobil befinden, sind nicht versichert.


§ 6 Rechte des Kunden / Defekte und Reparaturen

(1) Der Kunde ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis 150 EUR) am Wohnmobil selbst auszuführen (z.B. Austausch einer Glühlampe) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung des Anbieters. Nach Vorlage der Rechnung und des ggf. ausgetauschten Teils, erstattet der Anbieter dem Kunden die Kosten, sofern nicht der Kunde durch ein Fehlverhalten (z.B. Bedienungsfehler) den Defekt selbst herbeigeführt hat. Der Arbeitsaufwand des Kunden bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet.
(2) Schäden an Reifen sind vom Kunden selbst zu zahlen.
(3) Der Kunde kann den Mietpreis für die Dauer, der erheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung durch technischen Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein Fehlverhalten des Kunden (z.B. Bedienungsfehler) verursacht wurde. Der Mietpreis kann aufgrund kleinerer Gebrauchsbeeinträchtigungen (z.B. defektes Fliegengitter) nicht gemindert werden.


§ 7 Dauer des Mietverhältnisses / Überschreitung von Terminen

(1) Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe des Wohnmobils, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
(2) Bei Überschreitung des vertraglich vereinbarten Rückgabetermins, schuldet der Kunde dem Anbieter eine Überschreitungsgebühr in Höhe von 25 EUR je angefangener Stunde, jedoch maximal den vereinbarten Mietpreis pro Tag. Etwaige weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.
(3) Bei Überschreitung des vereinbarten Abholtermins erhält der Kunde keine Entschädigung für die nicht in Anspruch genommene Mietdauer.


§ 8 Preise

Alle Preise, die auf der Website und in sonstigen Angeboten des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.


§ 8a Anzahlung

Der Kunde hat bei Buchung über die Webseite des Anbieters eine Anzahlung in Höhe von 30%, mindestens jedoch 300 EUR zu leisten, soweit nicht anders vereinbart.


§ 9 Zahlungs­modalitäten

(1) Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrages fällig. Der Restbetrag ist zur Zahlung an den Anbieter 28 Tage vor dem vereinbarten Abholtermin fällig. Sofern der vereinbarte Abholtermin die Einhaltung der o.g. Fristen nicht zulässt, sind die Zahlungen jeweils sofort fällig. 

(2) Die Zahlung muss vom Bankkonto des Kunden erfolgen.

(3) Kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
(5) Der Kunde kann das Wohnmobil nur abholen, wenn der vollständige Mietpreis durch Überweisung vom eigenen Bankkonto und die Kaution bezahlt worden sind.
(6) Wird der Mietpreis und die Kaution nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Anbieter nicht an den Vertrag gebunden.


§ 10 Kündigung und Stornierung

(1) Sofern der Kunde auf der Webseite des Anbieters sowie per Telefon oder E-Mail beim Anbieter bucht, gilt für die Stornierung Folgendes: Storniert der Kunde den Vertrag vor dem Mietbeginn, so fällt mindestens eine Stornogebühr von 300,00 EUR an:
Bis 50 Tage von Mietbeginn: 30% des Mietpreises
49-15 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
Weniger als 15 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
Am Tag des vereinbarten Mietbeginns: 95% des Mietpreises
(2) Die Stornierung setzt die Schriftform voraus.
(3) Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Anbieters zu beweisen.
(4) Das Mietverhältnis endet automatisch mit Rückgabe des Wohnmobils, ohne dass es einer Kündigung bedarf.


§ 10a Ausschluss des Widerrufsrechtes

Bei der Vermietung des Wohnmobils besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Mit der Unterschrift des Vertrages erkennt der Kunde dies an.


§ 11 Haftung des Anbieters

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Anbieter haftet vorbehaltlich Abs. 1 insbesondere nicht auf Schadensersatz, wenn der Kunde aufgrund eines Mangels des Wohnmobils, seine Fahrt nicht fortführen oder beginnen kann. Das Recht zur Minderung bleibt unberührt.
(4) Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht, wenn er das Wohnmobil aufgrund der verspäteten Rückgabe des Wohnmobils durch einen Vorkunden, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Wohnmobil, Diebstahl des Wohnmobils oder höhere Gewalt, dem Kunden nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellen kann. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet.
(5) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


§ 12 Haftung des Kunden

(1) Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Kunden besteht, soweit der Anbieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kaskoversicherung oder anderweitig Ersatz erlangt. Auf § 5 der AGB wird hingewiesen.
(2) Der Kunde haftet für alle Schäden am Wohnmobil, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus § 4 der AGB während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über dem Kunden mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Anbieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.
(3) Der Kunde haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt wird. Der Anbieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Wohnmobil nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde.
(4) Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Wohnmobils ist ausschließlich Sache des Kunden. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Anbieter erheben.
(5) Wird bei der Rückgabe des Wohnmobils ein Schaden festgestellt, der im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Kunde den Schaden zu vertreten hat, es sein denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Wohnmobils bestanden hat.
(6) Der Kunde haftet auf Schadensersatz, wenn das Wohnmobil zu spät zurückgegeben wird und aus diesem Grund ein anderer Kunde das Wohnmobil nicht rechtzeitig in Empfang nehmen kann.


§ 13 Datenschutz

(1) Der Kunde ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
(2) Soweit der Kunde die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
(3) Die Rechte des Kunden bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
•    Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
•    Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
•    Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
•    Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
•    Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
•    Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
•    Artikel 21 – Widerspruchsrecht
•    Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
•    Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Kunde bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Anbieter oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
(5) Der Anbieter versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.
(6) Der Kunde akzeptiert, dass das angemietete Fahrzeug ggf. über GPS geortet werden kann.


§ 14 Streit­schlichtung

(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 15 Schluss­bestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters in Aiglsbach (Bayern).
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: 12. Januar 2023

 
 
 
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